Keine Sperre für Kenneth Magowan

Magowan selbst schießt den Puck in die von ihm aus gesehen rechte Ecke der Wolfsburger Zone. Der Wolfsburger Verteidiger spielt die Scheibe in die Rundung in Richtung blaue Linie. Der Spieler Furchner nimmt den Puck an der Bande in Höhe des Bullypunktes mit Blick zur Bande an und dreht sich nach vorn. Währenddessen läuft der Spieler Magowan im Bogen aus der Ecke durch den Bullykreis und checkt Furchner in dem Moment, in dem er den Puck nach vorn spielt, mit vor der Brust angelegten Armen. Furchner kommt dadurch zu Fall.

Der Videoaufzeichnung ist nicht zu entnehmen, ob die hauptsächliche Wirkung des Stoßes unmittelbar gegen den Kopf und Nackenbereich gerichtet war, wie es der Tatbestand der IIHF-Regel 540 erfordert, oder ob die hauptsächliche Wirkung des Checks nicht vielmehr zuerst gegen den Körper gerichtet war und dann nach oben zum Kopfbereich ableitet (vgl. Regelbeispiel Ziff. 4). Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ kommt daher eine nachträgliche Bestrafung schon aus diesem Grund nicht in Betracht.

Unabhängig davon ist auch nicht vorgetragen, dass sich der Spieler Furchner bei der Aktion verletzt hat. Selbst wenn also ein Check gegen den Kopf und Nackenbereich ohne Verletzung nach der IIHF-Regel 540 lit. a) oder ein sog.  „blind-sided-Hit“ ohne Verletzungsfolge nach der IIHF-Regel 522 lit. a) vorgelegen hätte, käme eine nachträgliche Bestrafung deshalb nicht in Betracht, weil beide Regeln Ermessensvorschriften sind, d. h. entweder eine kleine Strafe + Disziplinarstrafe, eine große Strafe + Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine Matchstrafe verhängt werden können. Nach langjähriger Übung des Disziplinarausschusses wird eine nachträgliche Strafe aber nur dann ausgesprochen, wenn zwingend auf Matchstrafe zu entscheiden gewesen wäre. Dies ist nach den genannten Regeln aber nur bei Vorliegen einer Verletzung der Fall.

Das Ermittlungsverfahren ist daher einzustellen.

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