Disziplinarausschuss spricht Sperre aus

Der Spieler Buchwieser stößt nach Abpfiff einen Linienschiedsrichter vor die Brust. Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass der Tatbestand der IIHF Regel 550 (f) hier voll erfüllt ist.

Für ein derartiges Vergehen sehen Disziplinarordnung und Spieler-Lizenzvertrag einen Strafrahmen von 8 bis 32 Spielen vor. Der Disziplinarausschuss hält im vorliegenden Fall die Mindestsperre von 8 Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.

Unter Berücksichtigung des Sachverhaltes war die Strafe angezeigt, um dem Spieler Buchwieser die Unsportlichkeit seines Handelns nachhaltig bewusst zu machen und die absolute „Unantastbarkeit“ der Unparteiischen zu dokumentieren.

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